Herzlich willkommen auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Weimar
Der Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Weimar erstreckt sich auf die Landkreise Eichsfeld, Gotha, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Sömmerda, Unstrut-Hainich-Kreis, Weimarer Land und die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar.
Auf den folgenden Seiten finden Sie zahlreiche Informationen über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Aufbau und die Zuständigkeit der Thüringer Verwaltungsgerichtbarkeit sowie Hinweise für einen Besuch des Verwaltungsgerichts Weimar, sei es als Verfahrensbeteiligter oder als Besucher.
Weiterhin können die Pressemitteilungen des Gerichts sowie Entscheidungen, die in den einzelnen Kammern getroffen wurden, eingesehen werden. Auch die Listen mit den in den asylgerichtlichen Verfahren verwendeten Erkenntnisquellen sind zugänglich. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter der Rubrik Service, insbesondere die Formulare für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe.
Hinweise für Besuchende - Einlasskontrolle
Im Eingangsbereich der Justizgebäude in Thüringen finden - auch zu Ihrer Sicherheit - temporäre Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
Bitte kommen Sie so rechtzeitig, dass Sie trotzdem pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen können.
Um den Ablauf der Sicherheitskontrollen zu unterstützen und zur Vermeidung von Wartezeiten beizutragen, bringen Sie bitte nur die Gegenstände mit, die Sie im Justizgebäude unbedingt benötigen.
Verboten sind Waffen jeglicher Art, auch Taschenmesser.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie insbesondere metallische Gegenstände, die Sie nicht benötigen, nicht mit sich führen. Es ist auch nicht gestattet, Tiere mitzubringen! Ebenfalls bitten wir Sie, Ihre Handys vor Sitzungsbeginn auszuschalten.
Bitte beachten Sie unbedingt die Anweisungen des Personals im Eingangsbereich!
Akteneinsicht
Werden die Prozessakten in Papierform geführt, wird Akteneinsicht durch Einsichtnahme in die Akten in Diensträumen oder durch Übersendung der Akten an den beauftragten Rechtsanwalt gewährt. Die Entscheidung zum Ort der Akteneinsicht obliegt dem Vorsitzenden Richter des Verfahrens.
Die Führung einer elektronischen Verfahrensakte eröffnet und erfordert neue Formen der Akteneinsicht. Mit dem bundeseinheitlichen Akteneinsichtsportal wird dafür an einer zentralen Stelle die Einsichtnahme in elektronisch geführte Verfahrensakten (eAkten) ermöglicht.
Das Akteneinsichtsportal stellt dabei Funktionen zur Anzeige und zum Herunterladen von bereitgestellten eAkten oder einzelner Aktenbestandteile zur Verfügung. Künftig werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften über das Akteneinsichtsportal elektronische Akten zur Einsicht für Verfahrensbeteiligte bereitstellen.
Elektronischer Übermittlungsweg
Über E-Mail - auch wenn diese verschlüsselt ist - können keine wirksamen Verfahrensanträge gestellt werden.
Der elektronische Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen - die keinerlei Rechtswirkung entfalten - zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.
Über den elektronischen Rechtsvekehr können wirksame Verfahrensanträge gestellt werden.
Einzelheiten dazu veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite
justiz.thueringen.de/themen/elektronischerrechtsverkehr/
Wichtiger Hinweis: Technisch bedingt kann es bei der Zustellung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Dieser kann bis zu ca. 30 Minuten betragen!
Allgemeiner Hinweis
Mit Wirkung vom 1. Februar 2023 wurden alle Corona-Beschränkungen für Verfahrensbeteiligte, Besucher und sonstige Dritte im Gerichtsgebäude aufgehoben.
Gleichzeitig wird an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert und weiterhin die Einhaltung der „AHA-L“-Regeln empfohlen:
- Abstand halten: 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen halten.
- Hygieneregeln in Bezug auf Niesen, Husten und Händewaschen befolgen.
- Alltag mit Maske
- Lüften: Alle Räume werden regelmäßig gelüftet, um die Raumluft auszutauschen.
Abweichende Regelungen können jedoch etwa durch sitzungspolizeiliche Verfügungen gemäß § 176 Abs. 1 GVG der Vorsitzenden Richterin bzw. des vorsitzenden Richters getroffen werden.
Pressemitteilungen
Über die nachfolgenden Links werden Ihnen die aktuellen Presseinformationen der letzten 12 Monate angezeigt. Darüber hinaus finden Sie ältere Presseinformationen in unserem Pressearchiv.
Entscheidungen
Die Entscheidungen des Verwaltungsgericht Weimars für die Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit finden Sie in der Rubrik Rechtsprechung unter:
Verhandlungstermine
An dieser Stelle werden öffentliche Sitzungen des Verwaltungsgericht Weimar bekanntgegeben.
Zu den aktuellen Verhandlungsterminen